Der § 9 des IT-Sicherheitsgesetzes verlangt von Unternehmen, eine Wiederherstellungsstrategie für den Katastrophenfall zu entwickeln. Diese Strategie sollte klare Abläufe für die Datenwiederherstellung enthalten und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit getestet werden. Wichtig ist, dass die Tests realistische Szenarien simulieren und mindestens einmal jährlich erfolgen. Bei der Durchführung von Wiederanlaufübungen lassen sich Schwachstellen im Notfallplan aufdecken und beheben. Eine lückenlose Dokumentation dieser Übungen ist Voraussetzung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Für eine effektive Disaster Recovery empfiehlt es sich, standardisierte Methoden wie ISO 27001 oder BSI TR-02102 zu verwenden. Mehr Infos dazu sind auf https://csvisor.de/ verfügbar.
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